Ich arbeite für Sie als Ihr Datenschutzbeauftragter

Die Rechtslage fordert die Einhaltung des Datenschutzgesetzes für alle Unternehmen unabhängig von deren Größe.

Unternehmen, in denen mehr als neun Mitarbeiter mit der Erhebung, dem Speichern und der Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind, haben nach § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einen Datenschutzbeauftragten zu stellen.

Der Datenschutz bringt Sicherheit in Unternehmen und verringert das Haftungsrisiko der Geschäftsleitung.

Kommen auch Sie Ihrer Verpflichtung nach und bleiben Sie mit Ihrem Unternehmen in einem für Sie rechtssicheren Raum.

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DS-Auditor dotCom - geringe Auflösung

Als zertifizierter Datenschutz-Auditor biete ich Ihnen die Dienstleistung eines externen Datenschutzbeauftragen für Ihr Unternehmen an.

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Dipl.-Ing. Udo Stahl