Grundlagen des Datenschutzes
Zweck des Gesetzes
- Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützt die Persönlichkeitssphäre des Einzelnen (Betroffener) vor den Gefahren, die aus der Verarbeitung seiner Daten entstehen können.
- Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person.
- Geschützt werden alle personenbezogenen Daten, die unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder Karteien ver– oder bearbeitet werden.
Notwendigkeiten in Unternehmen (Auszug)
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten mit der erforderlichen Fachkunde und Zuverlässigkeit.
- Erstellen und Führen eines Verfahrensverzeichnisses (Übersicht über alle im Unternehmen verwendeten Verfahren und Prozesse).
- Überwachung der Verfahren und Prozesse, insbesondere der regelkonformen Anwendung der IT.
- Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis und diesbezügliche Schulung.
Ingenieurbüro USTA·IT
IT-Consulting · Datenschutz
Dipl.-Ing. Udo Stahl